
FÖRDERSTART AM 2. NOVEMBER 2026
Heizung tauschen.
Förderung nutzen.
Bis zu 12.500 € Förderung für Ihr neues Heizsystem.
Wir beraten Sie zu Planung und Vorbereitung.
Nur bis Jahresende!
GEYERLECHNER HAUSTECHNIK
RECHTZEITIG VORBEREITEN.
FÖRDERCHANCEN NUTZEN.
Mit Geyerlechner vorbereitet.
Registrierung 2026 ab 2. November, längstens bis 31. Dezember und nur solange Budget vorhanden ist.
Noch bis zum Förderstart
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Tage
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179 Mio. €
Bundesfördertopf Kesseltausch 2027
bis 12.500 €
Bundesförderung Wärmepumpe inkl. Boni
BUNDESFÖRDERUNG 2026 UND 2027
So viel Förderung ist möglich.
Für den Tausch einer förderfähigen fossilen Heizung in einem Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus. Die Zuschläge hängen von der gewählten Technik ab.
5.000 €
Wärmepumpe
Basisförderung für förderfähige Luft-Wasser-, Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
+ 5.000 €
Tiefenbohrung oder Brunnen
Nur bei neuer Tiefenbohrung für Tiefensonde oder Grundwasser.
6000 €
Biomasse-Heizung
Holzzentralheizung
Hackgut, Stückholz, Pellets
+ 2.500 €
Thermische Solaranlage
Bei Einbau einer geeigneten thermischen Solaranlage mit mindestens 6 m².
12.500 €
Maximale Kombination
Wärmepumpe plus Erdsonde oder Grundwasserbrunnen plus thermische Solaranlage.
Gefördert werden Material, Montage und Planung sowie Demontage und Entsorgung von Kessel und Tank. Bei Kältemitteln mit einem GWP von 150 bis 750 (Luft-Wasser-Monoblock bis 50 kW, Split bis 12 kW) werden 20 % abgezogen.
Biomasse: Bei Holzheizungen, die 2026 nur UZ37 (2021) erfüllen, reduziert sich die Förderung um 20 %. Ab 2027 gelten UZ37 (2025), mindestens Effizienzklasse A+, 85 % Kesselwirkungsgrad und eine Kesselleistung unter 100 kW im Ein-/Zweifamilienhaus. Förderfähige Holzheizungen.
Bis zu 12.500 € für Ihre Wärmepumpe sichern.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und bereiten Sie unverbindlich auf die Förderung vor.
GUT GEPLANT IST HALB GEFÖRDERT
Heizungstausch beginnt mit guter Beratung.
Wir unterstützen Sie dabei, die passende Wärmepumpe und die nächsten Schritte für Ihr Gebäude zu planen.
DREI SCHRITTE VOR DEM HEIZUNGSTAUSCH
Das sollten Sie vorbereiten.
Damit Beratung, Angebot und Förderverfahren möglichst reibungslos ablaufen, sind diese Vorbereitungen sinnvoll.
01
Energieberatung vereinbaren
Das Protokoll brauchen Sie für die Registrierung.
Energiesparverband: 0800 205 206
02
Bestehende Heizung Fotografieren
Fotos vom Heizkessel, Typenschild und Technikraum.
03
Angebot erstellen lassen
Wir besprechen die technischen Möglichkeiten, und einen realistischen Umsetzungszeitraum.
Jetzt vorbereiten.
Persönlich beraten lassen.
Wir finden die passende Wärmepumpe und klären die nächsten Schritte zur Förderung. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
In 3 Schritten zu Ihrer neuen Heizung
1
Anfrage senden
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben.
2
Persönlich beraten lassen
Wir klären Technik, Bedarf und Fördermöglichkeiten.
3
Individuelles Angebot erhalten
Sie erhalten eine passende Lösung und die nächsten Schritte.
Lieber direkt telefonieren?
+43 681 10836159

AUS DER REGION
Neue statt alter Heizung.
Eine neue Heizung muss zum Haus passen. Deshalb planen wir nicht nur das Gerät, sondern das Zusammenspiel von Wärmequelle, Verteilung und Regelung.
Geyerlechner Haustechnik begleitet den Heizungstausch vom ersten Gespräch über die Montage bis zur laufenden Betreuung.
FACHGERECHTE UMSETZUNG
Technik, die im Alltag überzeugt.
Vom passenden Heizsystem bis zur sauberen Installation: Wir achten auf eine durchdachte Anlage und eine auf Ihr Gebäude abgestimmte Regelung.
Luft-Wärmepumpe, Erd-Wärmepumpe oder Biomasse.
Wir haben die richtige Heizung für Ihren Bedarf.

FRAGEN ZUM HEIZUNGSTAUSCH
Gut zu wissen.
Die wichtigsten Antworten zu Fördersummen, Voraussetzungen und Antragstellung.
Wie viel Bundesförderung gibt es für meine neue Heizung?
Wärmepumpe: bis zu 5.000 € Grundförderung. Biomasse (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000 €. Nah-/Fernwärme: bis zu 4.000 €. Für eine passende thermische Solaranlage sind weitere 2.500 € möglich. Nur bei einer förderfähigen Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit neuer Erdsonde bzw. Brunnen kommen bis zu 5.000 € hinzu. Somit sind bis zu 12.500 € mit Wärmepumpe bzw. 8.500 € mit Biomasse und Solarbonus möglich.
Welche technischen Voraussetzungen gelten für Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen?
2026: Biomassekessel müssen mindestens 85 % Wirkungsgrad erreichen. Wer nur die Emissionsgrenzwerte UZ37 (2021) erfüllt, erhält 20 % weniger Förderung als bei UZ37 (2025). 2027: Es gelten UZ37 (2025), mindestens Effizienzklasse A+, 85 % Kesselwirkungsgrad und bei Ein-/Zweifamilienhäusern eine Leistung unter 100 kW. Voraussetzung ist außerdem, dass der Anschluss an geeignete Nah-/Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Liste förderfähiger Holzheizungen.
Welche alten Heizungen können ersetzt werden?
Förderfähig ist unter anderem der Ersatz von Öl-, Gas-, Kohle-/Koksheizungen oder Elektrospeicheröfen durch eine förderfähige klimafreundliche Zentralheizung. Die genauen technischen Kriterien müssen erfüllt sein.
Kann ich schon vor der Registrierung 2026 beginnen?
Für die Neuauflage 2026 können Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 grundsätzlich berücksichtigt werden. Die Registrierung beginnt am 2. November 2026 und endet spätestens am 31. Dezember 2026, gegebenenfalls früher bei ausgeschöpftem Budget.
Was gilt für Projekte ab 2027?
Ab 4. Jänner 2027 ist die Antragstellung vorgesehen. Der Antrag muss vor Baubeginn sowie vor Lieferungen und Leistungen gestellt werden. Ab Genehmigung bleiben grundsätzlich neun Monate für Umsetzung und Endabrechnung.
Brauche ich eine Energieberatung?
Ja. Ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes wird für das Förderverfahren benötigt. Organisieren Sie es möglichst vor der Registrierung oder Antragstellung.
Ist auch eine Photovoltaikanlage mit dem Solarbonus gemeint?
Nein. Der Bonus von 2.500 € gilt für eine thermische Solaranlage zur Wärmeerzeugung mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche und weiteren technischen Voraussetzungen, nicht für Photovoltaik.
Warum muss ich den Fernwärmeanschluss prüfen?
Die Förderung bevorzugt geeignete Nah- oder Fernwärme. Eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung kann gefördert werden, wenn der Anschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit richtet sich nach den offiziellen Vergleichskosten.
Ist die Anfrage bei Geyerlechner schon der Förderantrag?
Nein. Mit unserem Formular fragen Sie eine persönliche Beratung an. Die offizielle Registrierung beziehungsweise Antragstellung erfolgt über die Sanierungsoffensive des Bundes.
ZWEI FÖRDERJAHRE · UNTERSCHIEDLICHE VERFAHREN
2026 oder 2027: Welcher Ablauf gilt?
Die Abläufe unterscheiden sich. Entscheidend ist, wann Ihr Heizungsprojekt startet.
KESSELTAUSCH 2026
Heizungstausch 2026
02.11.2026
Start von Registrierung und Antrag.
07.10.2026
Leistungen ab diesem Datum können förderfähig sein. Auch bereits umgesetzte.
31.12.2026
Spätestes Registrierungsende
9 Monate
Bis dahin muss die Anlage fertiggestellt und der Antrag eingereicht sein.
KESSELTAUSCH 2027
Heizungstausch ab 2027
04.01.2027
Start der Antragstellung
Vor Beginn
Antrag vor Projektbeginn, Lieferungen und Leistungen stellen.
9 Monate
Spätestes Antragsende, sofern Budget vorhanden.
Neu
Höhere Förderung für einkommensschwache Haushalte
Wichtig für 2027
Die Förderhöhen stehen fest. Einzelne Bedingungen können sich bis zum Start noch ändern. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben vor der Beauftragung.
NEU AB 2027 · EU-KLIMA-SOZIALFONDS
Soziale Zusatzförderung für Wärmepumpen und Biomasse
Für einkommensschwache Haushalte sind bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich. Es gelten folgende Höchstbeträge je Heizsystem:
WÄRMEPUMPEN
29.615 € · Luft-Wasser-Wärmepumpe
39.480 € · Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
BIOMASSE
36.180 € · Pellets- oder Hackgutkessel
30.055 € · Stückholzkessel
Voraussetzung ist ein gültiger OBS-Bescheid. Die soziale Zusatzförderung steht noch unter dem Vorbehalt der EU-Genehmigung des österreichischen Klima-Sozialplans. Für „förderungswürdige Haushalte“ gelten andere Obergrenzen, bei Biomasse bis zu 9.000 € zuzüglich möglicher Boni.
ALLGEMEINER KESSELTAUSCH 2026
Wer kann einreichen?
- Privatpersonen, die als (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter ein Ein-, Zweifamilienhaus oder Reihenhaus nutzen.
- Keine Einkommensprüfung, kein Hauptwohnsitz am Projektstandort und kein Mindestalter der alten Heizung nötig.
- Gefördert wird der Ersatz von Öl-, Gas-, Kohle-/Koksheizungen oder Elektrospeicheröfen.
- Ein Antrag pro Standort, auch bei gemeinsam genutzter Zentralheizung im Zweifamilienhaus.
REGISTRIERUNG UND ANTRAG
So läuft es 2026 ab
1
Ab 2. November registrieren
Online über sanierungsoffensive.gv.at. Benötigt werden Energieberatungsprotokoll, Angaben zum Vorhaben, Kosten und Fachbetrieb sowie ID Austria oder Ausweiskopie. Das Förderbudget ist danach für neun Monate reserviert.
2
Innerhalb von neun Monaten beantragen
Nach dem Einbau das unterschriebene Endabrechnungsformular und die Rechnungen hochladen. Die KPC prüft den Antrag und veranlasst nach Genehmigung die Auszahlung.
Ab 2027 anders
Antrag ab 4. Jänner 2027 vor Baubeginn und Lieferungen einreichen. Nach der Genehmigung bleiben neun Monate für Einbau und Endabrechnung.
GEYERLECHNER HAUSTECHNIK · ENNSTAL
Ihre neue Heizung beginnt mit einem Gespräch.
Wir besprechen Ihre Ausgangssituation und finden gemeinsam die nächsten Schritte.
Stand: 27. Oktober 2026. Beträge sind Maximalwerte und gelten nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Verfügbarkeit und Details richten sich nach den offiziellen Bestimmungen.
Informationsblatt Neuauflage 2026 (PDF) · Informationsblatt 2027 (PDF) · Sanierungsoffensive des Bundes